Lernen für die Zukunft und am Ball bleiben
Die eigene Weiterbildung ist für den beruflichen Erfolg unabdingbar
Weiterbildung ist heute für alle Menschen, die im Beruf stehen, wichtig. Nur wer am Ball bleibt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern und erhöhen.
Ausbildungsförderung-Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ihr könnt während einer betrieblichen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Unterstützung in Form von Stützunterricht oder sozialpädagogischer Begleitung erhalten.
Ausbildungsförderung-Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB)
Es gibt viele unterschiedliche berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Die beiden bekanntesten sind die Einstiegsqualifizierung (EQJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ).
Ausbildungsförderung-Übergangshilfen (Üh)
Habt Ihr Eure Ausbildung erfolgreich beendet oder abgebrochen, könnt Ihr zusätzliche Lernunterstützung erhalten. Ab 01.08.2009 wird diese Leistung in die ausbildungsbegleitenden Hilfen eingebunden.
Ausbildungsförderung-Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)
Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Euch eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Beim EQ habt Ihr die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen kennen zu lernen und Euch auf eine spätere Ausbildung – möglichst im gleichen Betrieb – vorzubereiten.
Ausbildungsförderung-Berufsausbildungsbeihilfe
Die Agentur für Arbeit fördert Auszubildende, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf einschließlich der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz des Bundes anstreben, mit der Berufausbildungsbeihilfe.
Ausbildungsförderung-Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Habt Ihr aufgrund persönlicher Probleme keine betriebliche Ausbildung absolviert, besteht die Möglichkeit, in einer außerbetrieblichen Einrichtung z.B. AFZ die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen und gegebenenfalls auch zu beenden.
Ausbildungsförderung-Ausbildungsbonus
Für Schülerinnen und Schüler, die nur einen Hauptschul- oder gar keinen Schulabschluss haben und die sich seit Verlassen der Schule erfolglos um einen Lehrstelle bemühen, wurde befristet der Ausbildungsbonus (befristet bis Ende des Jahres 2010) eingeführt.



