Ausbildungsförderung-Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Habt Ihr aufgrund persönlicher Probleme keine betriebliche Ausbildung absolviert, besteht die Möglichkeit, in einer außerbetrieblichen Einrichtung z.B. AFZ die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen und gegebenenfalls auch zu beenden.
Wenn Euer betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und die Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, könnt Ihr Eure Berufausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass Ihr Eure Berufsausbildung erfolgreich abschließt. Dabei wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung, möglichst bereits im ersten Ausbildungsjahr, angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.
Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten sowie Zuschüsse zu den vom Bildungsträger an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung.
2 Kommentare
babo
März 30th, 2010
C-Tasler
April 23rd, 2010
Hallo, es ist generell kein Problem, in einer außerbetrieblichen Ausbildung einen Nebenjob auf geringfügiger Basis zu haben. Wichtig ist nur, dass dafür ein Antrag gestellt wird, der dann von der Geschäftsführung genehmigt werden muss.




Darf man in einer außerbetrieblichen Ausbildung nebenjobben auf 400 EUR Basis?