Ausbildungsförderung-Übergangshilfen (Üh)

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Habt Ihr Eure Ausbildung erfolgreich beendet oder abgebrochen, könnt Ihr  zusätzliche Lernunterstützung erhalten. Ab 01.08.2009 wird diese Leistung in die ausbildungsbegleitenden Hilfen eingebunden.

 

siehe auch Geschäftsanweisung

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